Verlängerung der Pandemie-Massnahmen bis Ende März

Heute hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass die seit 20. Dezember geltenden Massnahmen zur Pandemiebekämpfung bis Ende März verlängert werden. In den Kantonen kann es strengere Massnahmen geben.

Indoor – 2G mit Maske:

Zu Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen werden. Die Kontaktdaten müssen nicht erhoben werden. 

Indoor – Wo ohne Maske dann 2G + Test oder Impfung/Genesung nicht länger als 4 Monate zurück:

Wo die Maske nicht getragen werden kann, sind nur geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Die Kontaktdaten müssen nicht erhoben werden. 

Die Unterscheidung, ob unser Sport mit oder nur ohne Maske möglich ist, obliegt beim jeweiligen Klub/Kurs-Anbieter. Mischkonzepte mit und ohne Maske sind nicht erlaubt. Mit Maske = Breitensport, ohne Maske = Intensiver Sport. Körperkontakt ist erlaubt.

Für Jugendliche (U16) gelten keine Einschränkungen.

Für Trainer & Coachs wird auch bei Einhaltung von 2G/2G+ das Tragen der Maske im Training von Kindern und Jugendlichen dringend empfohlen.

Outdoor

Bei sportlichen Aktivitäten im Freien gilt weder eine Pflicht zur Zugangsbeschränkung noch zum Tragen einer Gesichtsmaske oder zur Einhaltung des erforderlichen Abstands.

Nationalkader

Für Trainings des Nationalkaders gilt: Leistungssportlerinnen und -sportler, die einen nationalen Leistungssportausweis von Swiss Olympic (Swiss Olympic Card) besitzen o-der Angehörige eines nationalen Kaders eines nationalen Sportverbands sind, dürfen mit gültigem Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat (3G) in Innenräumen ohne Gesichtsmaske trainieren. 

Übersicht Swiss Olympic

Übersicht der geltenden Massnahmen

 

 

 

 

 

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