Ab Montag 20.12. gelten verschärfte Massnahmen zur Pandemiebekämpfung

2G mit Maske:

Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen werden. Wo bis heute die 3G-Regel galt, gilt ab Montag 2G mit Maske.

Wo ohne Maske dann 2G + Test oder Impfung/Genesung nicht länger als 4 Monate zurück:

Wo die Maske nicht getragen werden kann, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.

Die Unterscheidung, ob unser Sport mit oder nur ohne Maske möglich ist, obliegt beim jeweiligen Klub/Kurs-Anbieter. Mischkonzepte mit und ohne Maske sind nicht erlaubt. Mit Maske = Breitensport, ohne Maske = Intensiver Sport. Körperkontakt ist erlaubt.

Gratis-Tests

Der Bundesrat hat ab Samstag 18.12. die Übernahme der Testkosten geregelt. Bezahlt werden Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben.

Für Jugendliche (U16) gelten keine Einschränkungen.

 

 

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert