Am Montag, 31. Mai erfolgt ein weiterer Öffnungsschritt. Die epidemiologische Lage entspannt sich weiter, die Fallzahlen sinken. Die breite Impfkampagne und der freiwillige Einsatz von Tests begünstigen die Situation.
Übersicht | Indoor | Outdoor |
Erwachsene OHNE Maske | maximal 15 Personen
jede Person muss zu allen anderen Personen immer mindestens fünf Meter Abstand einhalten. Training mit Körperkontakt ist in einer festen Vierergruppe möglich. Erfassung der Kontaktdaten |
Bis 50 Personen
Trainings und Wettkämpfe zulässig mit Körperkontakt Erfassung der Kontaktdaten |
Erwachsene MIT Maske | Bis 50 Personen
Abstand von 1,5 Metern und 10 Quadratmeter Fläche pro Person |
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Junioren bis Jahrgang 2001 | Keine Einschränkungen | Keine Einschränkungen |
- Die Gruppengrösse, in der ein Sport ausgeübt werden darf, wird von 15 auf 50 Personen angehoben.
- Im Freien sind neu auch Trainings und Wettkämpfe in Sportarten zulässig, bei denen es zu Körperkontakt kommt (Gruppengrösse: max. 50 Personen). Die Erhebung der Kontaktdaten der Sportler*innen ist obligatorisch. Draussen muss keine Maske getragen werden.
- Indoor können mit Maske 50 Personen trainieren, wenn sie den Abstand von 1,5 Metern einhalten und 10 Quadratmeter Fläche pro Person zur Verfügung stehen.
- Indoor kann auch ohne Maske trainiert werden, dann müssen aber die Kontaktdaten erfasst werden, es sind maximal 15 Personen in der Halle erlaubt und jede Person muss zu allen anderen Personen immer mindestens fünf Meter Abstand einhalten. Zudem ist ein Training in einer festen Vierergruppe möglich, ohne Maske und mit Körperkontakt, wenn diese vier Personen mit niemandem sonst in Kontakt kommen und die Kontaktdaten erfasst werden.
- In Innenräumen wird die Fläche, die bei der Ausübung einer ruhigen sportlichen Aktivität, bei welcher der zugewiesene Platz nicht verlassen wird (z.B. Yoga), zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen muss, von 15 auf 10 Quadratmeter gesenkt.
- Wettkämpfe sind neu auch im Amateurbereich grundsätzlich auch vor Publikum zulässig; es gelten spezielle Vorgaben und ein Schutzkonzept ist erforderlich.
- Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001 sind wie bisher von allen Einschränkungen befreit.
- Geimpfte und Genesene müssen nicht mehr in Quarantäne.
- Vereinsanlässe sind bis 50 Personen zulässig. Es ist ein Schutzkonzept zu erstellen.
Über das nächste Öffnungspaket, das ab dem 1. Juli gelten soll, entscheidet der Bundesrat am 23. Juni.