Verstärkte Massnahmen ab 6. Dezember – Zertifikatsplicht für Indoor-Sport

Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet. Alle Massnahmen sind bis 24. Januar befristet.

Neu für den Sport: Die Zertifikatsplicht ab 16 Jahren gilt neu in Innenräumen für alle sportlichen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Das Zertifikat belegt, dass jemand geimpft, genesen oder negativ getestet ist (3G). Der Organisator der Aktivität muss die Gültigkeit des Zertifikats kontrollieren. Wenn keine Maske getragen wird, muss der Organisator die Kontaktdaten der anwesenden Personen sammeln, um sie im Falle einer Infektion rasch kontaktieren zu können. Ausserhalb des aktiven Sportbereichs gilt generelle Maskenpflicht (allgemeine Räumlichkeiten, Garderoben, etc.)

Zudem wird die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert – ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.

Wichtig: Die Kantone können strengere Massnahmen ergreifen.

Es wird in jedem Fall empfohlen, so weit wie möglich die Hygienemassnahmen, wie Abstandhalten und Händewaschen, zu befolgen.

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