Training und Wettkämpfe für bis 20Jährige erlaubt ab 1. März

Q_A_Corona_Sportbetrieb_DE_1.03.2021.pdf (swissolympic.ch)

Der Bundesrat hat heute für den Sport weitergehende Lockerungen beschlossen, als zunächst geplant war. Damit wird die wichtige Rolle der sportlichen Betätigung und des Vereinslebens für die Gesellschaft gerade in dieser Zeit anerkannt.
Dies sind die Neuerungen für den Sport, gültig ab 1. März:

  • Alle Sportanlagen im Aussenbereich dürfen wieder geöffnet sein.
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis Jahrgang 2001 können OHNE Einschränkungen trainieren.
  • Sportliche Wettkämpfe für Kinder und Jugendliche sind wieder erlaubt (bis Jahrgang 2001), jedoch ohne Publikum.
  • Erwachsene Sportler*innen können draussen in Gruppen von bis zu 15 Personen – unter Einhaltung der Schutzmassnahmen und ohne Körperkontakt – zusammen trainieren.
  • Vereinsanlässe sind nicht erlaubt.

Die nun bevorstehenden Lockerungsschritte sind auch als Zeichen des Vertrauens und als Dank für das disziplinierte Verhalten der Sportler*innen und der Klubs/Sportschulen in den vergangenen Monaten zu verstehen. Weiterhin sind Sorgfalt und Disziplin im Einhalten der Schutzmassnahem nötig, nur so sind weitere Lockerungen möglich.

Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen (Entscheid des Bundesrats am 19. März). Dabei geht es unter anderem um Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen und Sport in Innenräumen.

Swiss Olympic – News_D

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