Mögliche Lockerungen ab 22. März, Entscheid folgt 19. März

Die aktuelle epidemiologische Situation ist weiterhin sehr fragil und die weitere Entwicklung der Epidemie unklar. Wie ankündigt hat der Bundesrat entschieden, einen zweiten Öffnungsschritt in Konsultation zu schicken. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab dem 22. März mit Einschränkungen unter anderem wieder Veranstaltungen mit Publikum sowie sportliche Aktivitäten in Gruppen möglich sein. Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 19. März über das weitere Vorgehen. Die bisherigen Erleichterungen für Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001 bleiben bestehen.

Medienmitteilung des Bundesrats_D
Medienmitteilung des Bundesrats_F

Vorgesehene Lockerungen für den Sport:

Sport: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen
Die Vorgaben für sportliche Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren. Es wird empfohlen sich vorher testen zu lassen. Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Wettkämpfe in allen Sportarten bleiben verboten (Erwachsene). Es wird weiterhin empfohlen, sportliche Aktivitäten nach draussen zu verlegen. Die bisherigen Lockerungen für Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001 bleiben bestehen.

Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 150, drinnen mit 50 Personen
Neu sollen Veranstaltungen mit Publikum mit Einschränkungen wieder möglich sein. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 150 Personen draussen – etwa für Fussballspiele – und 50 Personen drinnen. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.

Andere Veranstaltungen: maximal 15 Personen
Mit dem zweiten Öffnungsschritt sind auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Treffen von Vereinsmitgliedern.

 

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