Corona – Änderungen vom 12. Dezember

Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen. Dies sind die Änderungen für den Sport:

  • Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr schliessen.
  • Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. 
  • Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. 
  • Sportliche Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt, ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders. Für diese gilt die 5-Personen-Regel nicht.

Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. In bestimmten Kantonen gelten strengere Regelungen.

Swiss Olympic ist in engem Austausch mit den Bundesämtern (BAG, BASPO) und den Kantonen und versucht, die Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesrates vom 11. Dezember 2020 auf den Sport so rasch als möglich zu klären. Weitere Infos und Unterlagen folgen. 
Aktuelle Mitteilung Swiss Olympic

Schreiben Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert